Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung von Veranstaltungen und der Vermittlung von Leistungen Dritter) zwischen dem Kunden und der Int. Künstler Agentur Pobaveni (Agentur) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

 

2. Vertragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Event-Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (kompletter Leistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind frei bleibend.

 

3. Event-Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern und anderen Dritten.

 

4. Event-Leistungen und Honorar

Soweit nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.

Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Höhe von bis zu 70 % des Entgeltanspruchs vorab zu fordern.

Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich.

 

5. Präsentation

Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen.

 6. Künstlerische Darbietung

 

(1) Die über die Agentur vermittelten Künstler sind bezüglich ihrer künstlerischen Darbietung und Ausgestaltung völlig frei und unterliegen keinerlei Weisungen des Kunden bzw. dessen Kooperationspartnern.

 

(2) Hinweise und Anregungen des Kunden bzw. seines Beauftragten beschränken sich ausschließlich auf technische oder lokalbedingte Details.

 

(3) Ein Rügerecht bezüglich einer künstlerischen oder technisch unzureichenden Ausstattung steht dem Kunden nicht zu.

 

7. Ansprechpartner bei Veranstaltungen

 

(1) Soweit der Kunde über die Agentur eine künstlerische Darbietung bucht, hat der Kunde am Veranstaltungstag entweder selbst durchgängig anwesend zu sein oder einen mit den Örtlichkeiten vertrauten Ansprechpartner vom Eintreffen des bzw. der Künstler bis zum Veranstaltungsende bereit zu stellen.

 

(2) Die Bühne muss zum ungehinderten Aufbau frei sein.

 

(3) Der detaillierte Auf- und Ablaufplan des jeweiligen Auftritts wird separat festgelegt.

 

8. Steuern und Abgaben

 

(1) Soweit die Agentur künstlerische Leistungen vermittelt, stellt grundsätzlich der jeweilige Künstler eine eigene Rechnung an den Kunden. In diesem Fall ist der Rechnungsstellende Künstler für die ordnungsgemäße Versteuerung der durch den Kunden geleisteten Zahlungen selbst verantwortlich.

 

(2) Alle anderen ggf. anfallenden Steuern, Gebühren und Abgaben, wie z.B. Künstlersozialkasse, GEMA, etc. trägt der Veranstalter selbstschuldnerisch.

 

9. Behördliche und Bauliche Genehmigungen

 

(1) Der Kunde versichert, im Besitz aller erforderlichen Genehmigungen zu sein bzw. diese rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn auf eigene Kosten einzuholen.

 

(2) Ebenso versichert der Kunde, dass der künstlerischen Leistung keine sonst wie gearteten Bau- oder Feuerpolizeiauflagen entgegenstehen.

 

10. Open Air Veranstaltungen

 

(1) Der Kunde hat bei Open Air Veranstaltungen dafür Sorge zu tragen, dass die jeweilige Bühne mit einer wetterfesten Überdachung ausgestattet ist. Bei schlechten Witterungsverhältnissen hat der Kunde einen anderen geeigneten Auftrittsort zur Verfügung zu stellen.

 

(2) Kann der Kunde keinen anderen geeigneten Auftrittsort bereitstellen, so gilt der Vertrag als erfüllt und der gesamte Preis ist vom Kunden zu zahlen.

 

11. Übernachtungskosten

 

Auf Anforderung der Agentur stellt der Kunde auf eigene Kosten in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes eine entsprechende Anzahl an Hotelzimmern (Kategorie: mindestens ***) mit Frühstück zur Verfügung.

 

12. Catering

 

(1) Mit Beginn der Aufbauarbeiten bis zum Abschluss der Abbauarbeiten stellt der Kunde auf eigene Kosten die Verpflegung aller über die Agentur vermittelten bzw. für die Agentur tätigen Personen eine ansprechende warme Mahlzeit sowie Speisen (Obst, Snacks, Süßigkeiten) und Getränke (Softdrinks, Heißgetränke, etc.) in ausreichendem Umfang bereit.

 

(2) Künstler spezifische Anforderungen werden dem Kunden separat mitgeteilt.

 

13. Backstage

 

(1) Der Kunde stellt in unmittelbarer Bühnen nähe einen ausreichend großen, beheiz- und abschließbaren Backstageraum für die  Agentur kostenfrei zur Verfügung.

 

(2) Der Backstageraum ist insbesondere mit einem Tisch, Stühlen und einem großen Spiegel ausgestattet.

 

14. Aufnahmeverbot

 

(1) Sämtliche Ton- und / oder Bild- bzw. Filmaufnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung seitens der Agentur.

 

(2) Gleiches gilt auch für die Wiedergabe oder Sendung derartiger Aufzeichnungen.

 

(3) Sämtliche Erträge aus allen möglichen Verwertungs-- oder Folgerechten stehen ausschließlich der Agentur zu.

 

15. Merchandising

 

(1) Der Agentur wird das Recht eingeräumt, im Rahmen der Veranstaltung sämtliche Merchandising-Produkte der beteiligten Künstler zum Verkauf anzubieten.

 

  1. Der Kunde stellt hierfür auf Anforderung der Agentur eine entsprechende Standfläche inklusive Tische - für Agentur kostenfrei - zur Verfügung.

16. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen der Agentur (z. B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

 

17. Kündigung

Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung:

bis zu 1 Monat vor dem Veranstaltungstermin =

50 % des vereinbarten Honorars

bis zu 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin =

70 % des vereinbarten Honorars

ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin =

100 % des vereinbarten Honorars

Dies bezieht sich insbesondere auch auf bereits geleistete Anzahlungen für gebuchte Künstler, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bei der Agentur unter Vertrag stehen.

Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Agentur insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.

 

18. Haftung

Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

Die Haftung von der Agentur richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Agentur, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.

 

19. Zahlung

Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten als vereinbart.

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

 

20.Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur) schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass sich ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf das vereinbarte Honorar beschränkt.

Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistungen oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

 

21. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

 

22. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird der Sitz der Betriebsstätte der Agentur vereinbart.

 

23. Nebenabreden / Schriftform

Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Agentur abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.